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Thomas Scholz Elektrotechnik
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För­de­run­gen für Elek­tro­mo­bi­li­tät und Kom­bi­för­de­run­gen mit Pho­to­vol­taik

Was wird aktuell im Bereich Elektro­mobilität auch in Kombi­nation mit Photo­voltaik gefördert? Was ändert sich zum Jahres­wechsel? Im Fol­genden finden Sie Infor­mationen zu den staat­lichen Förderungen im Bereich Elektro­mobilität.

Förderung von Elektromobilität
Bildquelle: Mennekes

Die aktuell verordnete Haushalts­sperre für den Klima- und Trans­formations­fonds (KTF) betrifft die Förder­maß­nahmen für Elektro­mobilität in beson­derem Maße und führt dazu, dass ab sofort keine neuen Förder­zugsagen für 2024 gemacht werden können.

Die bisherigen Förder­mög­lich­keiten existieren nach wie vor auf dem Papier, wir infor­mieren Sie an dieser Stelle, sobald es neue Ent­scheidungen gibt.

KfW-Zuschuss­förderung – Solarstrom für Elektro­autos (ausgeschöpft)

Mit dem Zuschuss 442 wird der Kauf und die Installa­tion einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher gefördert. Antrags­berechtigt sind Eigen­tümer*innen einer bestehenden Immo­bilie, die Besitzer eines Elektro­autos sind und die zu fördernden Kompo­nenten fabrik­neu anschaffen.

Achtung wichtiges Update: FÖRDERUNG AUSGESCHÖPFT - KEINE ANTRÄGE MEHR MÖGLICH!

Die neue KOMBI-Förderung 442 der KfW trat am 26. September in Kraft und war bereits einen Tag später ausgeschöpft. Es sind keine Anträge mehr möglich.

Der diesjährige Fördertopf (300 Millionen Euro) ist durch die bereits am ersten Tag getätigten 33.000 Anträge geleert worden. Durch den gewaltigen Ansturm und tech­nische Schwierig­keiten zu diversen Verzögerungen bei der Antrag­stellung. Gut zu wissen: Das Ministerium hat für diese Förderung ins­gesamt 500 Millionen Euro bereit­gestellt. Die ersten 300 Millionen sind bereits jetzt verteilt worden. Die restlichen 200 Millionen Euro sollen allerdings erst im kommenden Jahr verteilt werden.

Sobald wir erfahren, dass die restlichen Mittel des Fördertopf beantragt werden können oder der Fördertopf aufgestockt wird, aktualisieren wir diesen Inhalt umgehend.
  • Zuschuss für die Lade­station: 600 Euro pau­schal – oder bei bidirek­tionaler Lade­fähigkeit 1.200 Euro pauschal
  • Zuschuss für die Photo­voltaik­anlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • Zuschuss für den Solar­strom­speicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
  • maximaler Zuschuss von 10.200 Euro
  • keine Förderung wenn die Gesamt­kosten den Förder­betrag unterschreiten

Quelle: KfW

Zur Förderseite der KfW - Zuschuss 442


KfW-Kredit – Klimaschutz­offensive für Unternehmen

Mit dem Kredit 293 werden klima­freundliche Akti­vitäten, wie Maß­nahmen zur Verr­ingerung, Ver­meidung und Abbau von Treibhausgas­emissionen, geför­dert:

  • Herstellung klima­freundlicher Techno­logien
  • Klimafreundliche Produktions­ver­fahren in energie­intensiven Indus­trien
  • Energieversorgung
  • Integrierte Mobilitäts­vorhaben

Zur Förderseite der KfW - Kredit 293


BAFA-Umweltbonus - Privatpersonen und Unternehmen

Förderfähig sind rein batterie­betriebene Elektro­autos, Hybridelektro­fahrzeuge (Plug-In-Hybride) und Brenn­stoffzellen­autos sowie Fahr­zeuge, die keine lokalen CO2-Em­mis­sionen aufweisen und höchstens 50g CO2-Em­missionen pro Kilo­meter verur­sachen. Das Fahr­zeug muss sich auf der Liste der förder­fähigen Autos befin­den. Es werden so­wohl Neu­wagen als auch junge Gebrauchte geför­dert.

Förderung ab dem 01.01.2024

  • mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: 3.000 Euro
  • Fahrzeuge mit höherem Netto­listen­preis erhalten keine Förderung mehr

Zum Merkblatt des BAFA

Förderung seit dem 01.09.2023

  • nur noch für Privatpersonen

Förderung seit dem 01.01.2023

  • nur für batterieelektrische Fahrzeuge und Brenn­stoff­zellen­fahr­zeuge
    • mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro
    • mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro
  • für Privatpersonen und Unter­nehmen

KFZ-Steuer

Wer sich ein Elektro­fahrzeug kauft, ist für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 % der eigent­lichen KFZ-Steuer an.


Regionale Förderung

Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektro­mobilität mit eigenen Pro­dukten. Im Pro­gramm "progres.nrw" werden in NRW beispiels­weise Umsetzungs­konzepte für Elektro­mobilität, Lade­infra­struktur, Netz­anschlüsse, Elektro­fahrzeuge oder Lasten­fahrräder geför­dert.

Mehr zum Förderprogramm progres.nrw

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